Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag
Es gibt für Vereine und ehrenamtlich Tätigke gute Nachrichten!
Ab dem 01.01.2021 ist der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG).
Der Ehrenamtsfreibetrag (auch Ehrenamtspauschale genannt) wird von jährlich 720 Euro auf 840 Euro erhöht (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG).
Aber Achtung: wird die erhöhte Ehrenamtspauschale ausgezahlt, gelten für den ehrenamtlich Tätigen andere (und zwar verschärfte) Haftungsregeln!
Mehr Infos zu dieser „Falle“ hat der Landessportbund Hessen dokumentiert.
